Führerscheinklassen
- B/BF17
- BE
- AM
- A1
- A2
- A
- L
- T
- C1
- C1E
- C
- CE
- D
- DE
Klasse B / BF17 ()
- PKW, kleine LKW bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
- Nicht mehr als 8 Sitzplätze, zusätzlich Fahrer
- Anhänger zulässiges Gesamtgewicht höchstens 750 kg
- zulässiges Gesamtgewicht des PKW´s und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers dürfen zusammen nicht grösser als 3,5 t sein
- zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers muss kleiner wie das Leergewicht des PKW´s sein
Mindestalter
• 17 Jahre bei BF 17
• 18 Jahre bei Klasse B
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
Keine erforderlich
Einschluss der Klassen
M und L
Theoretische Mindestausbildung
Ersterteilung: 12 Grundstoff, 2 Klassenspezifischer Stoff
Erweiterung: 6 Grundstoff, 2 Klassenspezifischer Stoff
Praktische Mindestausbildung
Grundausbildung und 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Prüfungsdauer
45 Minuten
Klasse BE (-)
- Fahrzeugkombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger
- zulässiges Gesamtgewicht des PKW´s (max. 3.5 t) + zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers (max. 3,5 t)
- zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers darf grösser wie das Leergewicht des PKW´s sein
Mindestalter
17 Jahre bei BF17, 18 Jahre bei Klasse B
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
Klasse B
Theoretische Mindestausbildung
ist nicht vorgeschrieben
Praktische Mindestausbildung
Grundausbildung und 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt
Prüfungsdauer
45 Minuten
Klasse AM ()
- Kleinkrafträder auch mit Beiwagen
- bei Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum nicht mehr als 50 cm³
- bei Elektromotoren mit einer maximalen Nenndauerleistung bis 4 kW
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
- dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
- bei Fremdzündungsmotoren mit einem Hubraum nicht mehr als 50 cm³
- bei Verbrennungsmotoren eine maximale Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW
- bei Elektromotoren eine maximale Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW
- bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge darf die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen
- bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterien
Mindestalter
16 Jahre
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
keine erforderlich
Einschluss der Klassen
keine
Theoretische Mindestausbildung
Ersterteilung: 12 Stunden Grundstoff, 2 Stunden Klassenspezifischer Stoff
Erweiterung: 6 Stunden Grundstoff, 2 Stunden Klassenspezifischer Stoff
Praktische Mindestausbildung
Grundausbildung
Keine besonderen Ausbildungsfahrten
Prüfungsdauer
45 Minuten, davon 25 Minuten reine Fahrzeit
Befristung der Führerscheinkarte
15 Jahre
Klasse A1 ()
- Kraftfahrräder, Leichtkrafträder
- Hubraum nicht mehr als 125 cm³
- Nennleistung nicht mehr als 11 kW, bei dem das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW nicht übersteigt
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- bei Verbrennungsmotoren einen Hubraum von mehr als 50 cm³
- oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- mit einer Leistung von bis zu 15 kW
Mindestalter
16 Jahre
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
keine erforderlich
Einschluss der Klassen
AM
Theoretische Mindestausbildung
Ersterteilung: 12 Stunden Grundstoff, 4 Stunden Klassenspezifischer Stoff
Erweiterung: 6 Stunden Grundstoff, 4 Stunden Klassenspezifischer Stoff
Praktische Mindestausbildung
Grundausbildung und 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Prüfungsdauer
45 Minuten, davon reine Fahrzeit 25 Minuten
Befristung der Führerscheinkarte
15 Jahre
Klasse A2 ()
- Kraftfahrräder auch mit Beiwagen
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt
Mindestalter
18 Jahre (Direkteinstieg oder Aufstieg)
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
keine erforderlich
Einschluss der Klassen
A1 und AM
Theoretische Mindestausbildung
Ersterteilung: 12 Stunden Grundstoff, 4 Stunden Klassenspezifischer Stoff
Erweiterung: 6 Stunden Grundstoff, 4 Stunden Klassenspezifischer Stoff
Praktische Mindestausbildung
Grundausbildung und 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2 unterhalb 2 Jahren
Theoretische Ausbildung siehe oben
Praktische Ausbildung
Grundausbildung und 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrt
Prüfungsdauer
60 Minuten bei Direkteinstieg
40 Min bei Aufstieg
Jeweils 25 Minuten davon reine Fahrzeit
Befristung der Führerscheinkarte
15 Jahre
Klasse A ()
- Kraftfahrräder auch mit Beiwagen
- Hubraum mehr als 50 cm3 oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- bei Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³
- oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Mindestalter
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre für dreikrafträdrige Kraftfahrzeuge
24 Jahre bei Direkteinstieg
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
keine erforderlich
Einschluss der Klassen
AM, A1 und A2
Theoretische Mindestausbildung
Ersterteilung: 12 Stunden Grundstoff, 4 Stunden Klassenspezifischer Stoff
Erweiterung: 6 Stunden Grundstoff, 4 Stunden Klassenspezifischer Stoff
Praktische Mindestausbildung
Grundausbildung und 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Bei Erweiterung von Klasse A1 oder A2 auf A
Theoretische Ausbildung siehe oben + Unterhalt von 2 Jahren
Praktische Ausbildung
Grundausbildung und 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrt
Prüfungsdauer
60 Minuten bei Direkteinstieg
40 Minuten bei Aufstieg
Jeweils 25 Minuten davon reine Fahrzeit
Befristung der Führerscheinkarte
15 Jahre
Klasse L ()
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
- Fahrzeugkombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Mindestalter
16 Jahre
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
keine erforderlich
Einschluss der Klassen
keine
Theoretische Mindestausbildung
Bei Ersterteilung:
12 Stunden Grundstoff und 2 Stunden klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung:
6 Stunden Grundstoff und 2 Stunden klassenspezifischer Stoff
Praktische Mindestausbildung
keine erforderlich
Prüfungsdauer
Praktische Prüfung entfällt
Befristung der Führerscheinkarte
15 Jahre
Klasse T ()
- Zugmaschinen
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrenden Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhänger)
Mindestalter
16 Jahre bei 40 km/h
18 Jahre bei 60 km/h
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
keine erforderlich
Einschluss der Klassen
AM und L
Theoretische Mindestausbildung
Bei Ersterteilung:
12 Stunden Grundstoff und 6 Stunden klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung:
6 Stunden Grundstoff und 6 Stunden klassenspezifischer Stoff
Praktische Mindestausbildung
Grundausbildung, keine besonderen Ausbildungsfahrten
Prüfungsdauer
60 Minuten, davon 30 Minuten reine Fahrzeit
Befristung der Führerscheinkarte
15 Jahre
Klasse C1 ()
- Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder
- zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5t zulässiges Gesamtgewicht
- nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Fahrer
- Anhänger nicht mehr als 750 kg
- Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs
Mindestalter
- 18 Jahre
- für gewerbliche Fahrten im Güterkraftverkehr (einschließlich Werksverkehr)
- mit beschleunigter Grundqualifikation oder
- mit Berufskraftfahrerausbildung oder
- mit Grundqualifikation
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
Klasse B
Einschluss der Klassen
keine
Befristung der Fahrerlaubnis
5 Jahre
Ärztliche Untersuchung
Ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
Wiederholungsuntersuchung
vor jedem Fristablauf
Theoretische Mindestausbildung
Bei Erweiterung:
6 Stunden Grundstoff und bei Vorbesitz
- der Klasse B = 6 Stunden klassenspezifischer Stoff
- der Klasse D1= 2 Stunden klassenspezifischer Stoff
- der Klasse D = 2 Stunden klassenspezifischer Stoff
Bei gemeinsamen Erwerb von der Klasse B und C1:
6*/12 Stunden Grundstoff und klassenspezifischer Stoff 2 Stunden für Klasse B und 6 Stunden für Klasse C1
* sofern bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist.
1. Praktische Mindestausbildung bei Erweiterung von B auf C1
Grundausbildung und 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt
2. Praktische Mindestausbildung bei gemeinsamen Erwerb von B und C1
zunächst Ausbildung in Klasse B, im Anschluss Ausbildung Klasse C1
Prüfungsdauer
75 Minuten, davon 45 Minuten reine Fahrzeit
Befristung der Führerscheinkarte
15 Jahre
Klasse C1E (-)
- Kombination aus Zugfahrzeug der Kasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiges Gesamtgewicht
- zulässiges Gesamtgewicht der Kombination nicht mehr als 12 t
- zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen
Mindestalter
- 18 Jahre
- für gewerbliche Fahrten im Güterkraftverkehr (einschließlich Werksverkehr)
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
- Klasse C1
- oder B bei gemeinsamen Erwerb von C1 und C1E
- oder keine, bei gemeinsamen Erwerb von B, C1 und C1E
Einschluss der Klassen
BE sowie D1E sofern D1 vorhanden ist
Befristung der Fahrerlaubnis
5 Jahre
Ärztliche Untersuchung
Ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
Wiederholungsuntersuchung vor jedem Fristablauf
Theoretische Mindestausbildung
Keine theoretische Ausbildung bei Erweiterung von C1 auf C1E vorgeschrieben. Bei gemeinsamen Erwerb der Klassen C1 und C1E oder der Klassen B, C1 und C1E muss der Umfang der theoretischen Mindestausbildung der Ausbildung der Klasse C1 bzw. der Ausbildung eines gemeinsamen Erwerbs der Klasse B und C1 entsprechen
1. Praktische Mindestausbildung bei Erweiterung von C1 auf C1E
Grundausbildung und 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt sowie 1 Nachtfahrt
2. Praktische Mindestausbildung bei gemeinsamen Erwerb von C1 und C1E
Solo: Grundausbildung und 1 Überlandfahrt, 1 Autobahnfahrt
Zug: Grundausbildung und 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 2 Nachtfahrten
3. Praktische Mindestausbildung bei gemeinsamen Erwerb von B, C1 und C1E
- zunächst Klasse B wie beim Ersterwerb
- danach Ausbildung Klasse C1
- und abschließend Ausbildung der Klasse C1E
Prüfungsdauer
75 Minuten, davon reine Fahrzeit 45 Minuten
Befristung der Führerscheinkarte
15 Jahre
Klasse C ()
- Kraftfahrzeuge, keine Krafträder, mit mehr als 3,5 t
- nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Fahrer
- mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtgewicht nicht mehr als 750 kg
- Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen
Mindestalter
- 21 Jahre
- für gewerbliche Fahrten im Güterkraftverkehr (einschließlich Werksverkehr)
- mit beschleunigter Grundqualifikation 21 Jahre
- mit Berufskraftfahrerausbildung 18 Jahre
- mit Grundqualifikation 18 Jahre
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
Klasse B
Einschluss der Klassen
Klasse C1
Befristung der Fahrerlaubnis
Auf 5 Jahre
Ärztliche Untersuchung
Ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
Wiederholungsuntersuchung: alle 5 Jahre
Theoretische Mindestausbildung
Bei Erweiterung:
6 Stunden Grundstoff und bei Vorbesitz der
- Klasse B = 10 Stunden klassenspezifischer Stoff
- Klasse C1 = 4 Stunden klassenspezifischer Stoff
- Klasse D1 = 4 Stunden klassenspezifischer Stoff
- Klasse D = 2 Stunden klassenspezifischer Stoff
Bei gemeinsamen Erwerb von der Klasse B und C:
6*/12 Stunden Grundstoff und 2 Stunden klassenspezifischer Stoff für Klasse B und 10 für Klasse C
*sofern bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist.
Praktische Mindestausbildung
Erweiterung von der Klasse B auf die Klasse C:
Grundausbildung und 5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Erweiterung von der Klasse C1 auf die Klasse C:
Grundausbildung und 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt
Bei gemeinsamen Erwerb der Klassen B und C ist zunächst die Ausbildung der Klasse B wie beim Ersterwerb durchzuführen.
Prüfungsdauer
75 Minuten, davon reine Fahrzeit 45 Minuten
Befristung der Führerscheinkarte
15 Jahre
Klasse CE (-)
- Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge
Mindestalter
- 21 Jahre
- Mindestalter bei gewerblichen Fahrten im Güterkraftverkehr (einschließlich Werksverkehr)
- mit beschleunigter Grundqualifikation 21 Jahre
- mit Berufskraftfahrerausbildung 18 Jahre
- mit Grundqualifikation 18 Jahre
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
Klasse C
Einschluss der Klassen
BE, C1E, T sowie D1E sofern D1 vorhanden ist, DE sofern D vorhanden ist
Befristung der Fahrerlaubnis
Auf 5 Jahre
Ärztliche Untersuchung
Ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
Wiederholungsuntersuchung
alle 5 Jahre
Theoretische Mindestausbildung
Bei Erweiterung von C auf CE:
- 6 Stunden Grundstoff und 4 Stunden klassenspezifischer Stoff für CE
Bei gemeinsamen Erwerb von der Klasse C und CE:
- 6 Stunden Grundstoff und klassenspezifischer Stoff
- 10 Stunden für Klasse C und 4 Stunden für Klasse CE
Bei gemeinsamen Erwerb von der Klasse B, C und CE:
6*/12 Stunden Grundstoff und bei Vorbesitz der
- Klasse B = 2 Stunden klassenspezifischer Stoff
- Klasse C = 10 Stunden klassenspezifischer Stoff
- Klasse CE = 4 Stunden klassenspezifischer Stoff
*sofern bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist.
Praktische Mindestausbildung
Erweiterung von der Klasse C auf die Klasse CE:
Grundausbildung und 5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Beim gemeinsamen Erwerb der Klassen C und CE:
Solo: Grundausbildung und 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt
Zug: Grundausbildung und 5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Beim gemeinsamen Erwerb der Klassen B, C und CE ist zunächst die Ausbildung der Klasse B wie beim Ersterwerb durchzuführen.
Prüfungsdauer
75 Minuten, davon 45 Minuten reine Fahrzeit
Klasse D ()
- Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter
- 24 Jahre
- für gewerbliche Fahrten im Personenverkehr
- mit beschleunigter Grundqualifikation 23 Jahre
bis 50 km Linienverkehr 21 Jahre - mit Berufskraftfahrerausbildung 20 Jahre
bis 50 km Linienverkehr 18 Jahre - mit Grundqualifikation 21 Jahre
bis 50 km Linienverkehr 21 Jahre
- mit beschleunigter Grundqualifikation 23 Jahre
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
Klasse B
Einschluss
Klasse D1
Befristung der Fahrerlaubnis
auf 5 Jahre
Ärztliche Untersuchung
Ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten durch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung
Wiederholungsuntersuchung
Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Zeugnis.
Bei Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus muss zusätzlich die Eignung wie bei der Ersterteilung nachgewiesen werden.
Theoretische Mindestausbildung
1. Bei Erweiterung
- 6 Stunden Grundstoff und bei Vorbesitz der Klasse B 18 Stunden klassenspezifischer Unterricht
- 6 Stunden Grundstoff und bei Vorbesitz der Klasse C1 12 Stunden klassenspezifischer Unterricht
- 6 Stunden Grundstoff und bei Vorbesitz der Klasse D1 8 Stunden klassenspezifischer Unterricht
- 6 Stunden Grundstoff und bei Vorbesitz der Klasse C 8 Stunden klassenspezifischer Unterricht
2. Bei gemeinsamen Erwerb von Klasse B und D
6*/12 Stunden Grundstoff und 2 Stunden klassenspezifischer Unterricht für Klasse B sowie 18 Stunden klassenspezifischer Unterricht für die Klasse D (* sofern bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist.)
Praktische Mindestausbildung
1. Bei Erweiterung
- Vorbesitz Klasse C mehr als zwei Jahre: 7 Stunden Grundausbildung, 8 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
- Vorbesitz Klasse C bis zwei Jahre: 14 Stunden Grundausbildung, 16 Überlandfahrten, 8 Autobahnfahrten, 6 Nachtfahrten
- Vorbesitz Klasse B oder C1 mehr als zwei Jahre: 33 Stunden Grundausbildung, 12 Überlandfahrten, 8 Autobahnfahrten, 5 Nachtfahrten
- Vorbesitz Klasse B oder C1 bis zwei Jahre: 45 Stunden Grundausbildung, 22 Überlandfahrten, 14 Autobahnfahrten, 8 Nachtfahrten
- Vorbesitz Klasse D1: 20 Stunden Grundausbildung, 5 Überlandfahrten, 5 Autobahnfahrten, 5 Nachtfahrten
2. Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und D
- zunächst Ausbildung der Klasse B
- dann Ausbildung der Klasse D mit 45 Stunden Grundausbildung, 22 Überlandfahrten, 14 Autobahnfahrten, 8 Nachtfahrten
Prüfungsdauer
75 Minuten davon 45 Minuten reine Fahrzeit
Befristung der Führerscheinkarte
15 Jahre
Klasse DE ()
- Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter
- 24 Jahre
- für gewerbliche Fahrten im Personenverkehr
- mit beschleunigter Grundqualifikation 23 Jahre
bis 50 km Linienverkehr 21 Jahre - mit Berufskraftfahrerausbildung 20 Jahre
bis 50 km Linienverkehr 18 Jahre - mit Grundqualifikation 21 Jahre
bis 50 km Linienverkehr 21 Jahre
- mit beschleunigter Grundqualifikation 23 Jahre
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
Klasse D
Einschluss
Klassen D1E und BE
Befristung der Fahrerlaubnis
auf 5 Jahre
Ärztliche Untersuchung
- Ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis
- oder Gutachten bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten durch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung
Wiederholungsuntersuchung
- Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Zeugnis.
- Bei Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus muss zusätzlich die Eignung wie bei der Ersterteilung nachgewiesen werden.
Theoretische Mindestausbildung
Es ist keine theoretische Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse D vorgeschrieben!
Praktische Mindestausbildung bei Erweiterung von D auf DE
4 Stunden Grundausbildung und 3 Stunden Überlandfahrten, 1 Stunde Autobahnfahrt, 1 Stunde Nachtfahrt
Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B, D und DE
- Zunächst Ausbildung der Klasse B
- danach Ausbildung der Klasse D
- und dann Ausbildung der Klasse DE
Prüfungsdauer
70 Minuten, davon 45 Minuten reine Fahrzeit
Befristung der Führerscheinkarte
15 Jahre