Klasse B/BF17/Schlüsselzahl 197 ()

  • PKW, kleine LKW bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
  • Nicht mehr als 8 Sitzplätze, zusätzlich Fahrer
  • Anhänger zulässiges Gesamtgewicht höchstens 750 kg
  • zulässiges Gesamtgewicht des PKW´s und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers dürfen zusammen nicht grösser als 3,5 t sein
  • zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers muss kleiner wie das Leergewicht des PKW´s sein
  • Im Inland auch:
    Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) mit einer Motorleistung bis 15 kW
    Ab 21 Jahre auch dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
  • Sofern der Inhaber die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mind. zwei Jahren besitzt, berechtigt diese auch zum Führen von Fahrzeugen die ganz oder teilweise mit Strom, Wasserstoff, Erdgas, Flüssiggas, mechanischer Energie aus bordeigenen Speichern/bordeigenen Quellen, einschließlich Abwärme alternativ angetrieben werden; mit einer Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 4.250 kg, für die Güterbeförderung und ohne Anhänger, sofern die 3.500 kg überschreitende Masse ausschließlich dem zusätzlichen Gewicht des Antriebssystems gegenüber dem Antriebssystem eine Fahrzeuges mit denselben Abmessungen, das mit einem herkömmlichen Verbrennungsmotor mit Fremd- oder Selbstzündung ausgestattet ist, geschuldet ist und die Ladekapazität gegenüber diesem Fahrzeug nicht erhöht ist.

Mindestalter

  • 17 Jahre bei BF 17
  • 18 Jahre bei Klasse B
  • 21 Jahre für das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen von mehr als 15 kW, aber nur im Inland


Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
Keine erforderlich

Einschluss der Klassen
AM und L

Theoretische Mindestausbildung
Ersterteilung: 12 Grundstoff, 2 Klassenspezifischer Stoff
Erweiterung: 6 Grundstoff, 2 Klassenspezifischer Stoff

Praktische Mindestausbildung
Grundausbildung und 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten

Befristung der Fahrerlaubnis

Keine

Befristung der Führerscheinkarte
15 Jahre

Ärztliche Untersuchung
Nein, nur Sehtest

Prüfungsdauer
55 Minuten
30 Minuten davon reine Fahrzeit

Geltungsdauer einer bestandenen theoretischen Prüfung
12 Monate

Wiederholungsfristen einer nicht bestandenen theoretischen oder praktischen Prüfung
Die Prüfung kann frühestens nach 2 Wochen wiederholt werden.

Hinweis (Schlüsselzahl 197)
Die Ausbildung zur Erlangung der Schlüsselzahl 197 beinhaltet

  • eine Ausbildung von mind. 10 Stunden (a. 45 Min.) auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B. Die Ausbildung soll die Kompetenzen für das sichere, verantwortungsvolle und umweltbewusste Führen eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe vermitteln
  • eine mind. 15-minütige Testfahrt mit einem Schaltfahrzeug der Klasse B innerhalb und außerhalb der Ortschaften.

Der Fahrlehrer darf die Ausbildung erst abschließen, wenn der Fahrschüler oder Inhaber der beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B in einer mind. 15-minütigen Fahrt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften nachgewiesen hat, dass er in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.

Der Führerschein wird mit der Schlüsselzahl 197 versehen. Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 dürfen Kraftfahrzeuge mit Schaltgetriebe im In- und Ausland geführt werden.

Allerdings…
Wird der Führerschein Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 auf die Klassen BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE erweitert, führt die zu Beschränkungen auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe, sofern als Prüfungsfahrzeug jeweils ein Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe verwendet wird. (Eintrag Schlüsselzahl 78)