Klasse A ()

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW

Mindestalter
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre für dreikrafträdrige Kraftfahrzeuge
24 Jahre bei Direkteinstieg

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
keine erforderlich

Einschluss der Klassen
AM, A1 und A2

Theoretische Mindestausbildung
Ersterteilung: 12 Stunden Grundstoff, 4 Stunden Klassenspezifischer Stoff
Erweiterung: 6 Stunden Grundstoff, 4 Stunden Klassenspezifischer Stoff

Praktische Mindestausbildung
Grundausbildung und 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten

Bei Erweiterung von Klasse A1 oder A2 auf A
Bei Erweiterung von Klasse A1 auf A oder Klasse A2 auf A unterhalb von 2 Jahren.
Vorbesitz Klasse A2 (jeweils unter Beachtung des Mindestalters von 24 Jahren)

Praktische Ausbildung
Grundausbildung und 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrt

Prüfungsdauer
70 Minuten bei Direkteinstieg
60 Minuten bei Aufstieg
Hinweis: Jeweils 30 Minuten davon reine Fahrzeit

Geltungsdauer einer bestandenen theoretischen Prüfung
12 Monate

Wiederholungsfristen einer nicht bestandenen theoretischen oder praktischen Prüfung
Die Prüfung kann frühestens nach 2 Wochen wiederholt werden.

Befristung der Fahrerlaubnis
Keine

Ärztliche Untersuchung
Nein, nur Sehtest