Klasse A1 ()

  • Krafträder (auch mit Beiwagen)
  • Hubraum nicht mehr als 125 cm³
  • Nennleistung nicht mehr als 11 kW, bei dem das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW nicht übersteigt
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
  • bei Verbrennungsmotoren einen Hubraum von mehr als 50 cm³
  • oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • mit einer Leistung von bis zu 15 kW

Mindestalter
16 Jahre

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis

keine erforderlich

Einschluss der Klassen
AM

Theoretische Mindestausbildung
Ersterteilung: 12 Stunden Grundstoff, 4 Stunden Klassenspezifischer Stoff
Erweiterung: 6 Stunden Grundstoff, 4 Stunden Klassenspezifischer Stoff

Praktische Mindestausbildung
Grundausbildung und 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten

Prüfungsdauer
70 Minuten
30 Minuten davon reine Fahrzeit

Geltungsdauer einer bestandenen theoretischen Prüfung
12 Monate

Wiederholungsfristen einer nicht bestandenen theoretischen oder praktischen Prüfung
Die Prüfung kann frühestens nach 2 Wochen wiederholt werden.

Befristung der Fahrerlaubnis
Keine

Ärztliche Untersuchung
Nein, nur Sehtest