Klasse A2 ()

  • Kraftfahrräder auch mit Beiwagen
  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht  0,2 kW/kg nicht übersteigt

Mindestalter
18 Jahre (Direkteinstieg oder Aufstieg)

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
keine erforderlich

Einschluss der Klassen
A1 und AM

Theoretische Mindestausbildung
Ersterteilung: 12 Stunden Grundstoff, 4 Stunden Klassenspezifischer Stoff
Erweiterung: 6 Stunden Grundstoff, 4 Stunden Klassenspezifischer Stoff

Praktische Mindestausbildung
Grundausbildung und 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten

Bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2 unterhalb 2 Jahren
Theoretische Ausbildung siehe oben

Praktische Ausbildung
Grundausbildung und 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrt

Prüfungsdauer
70 Minuten bei Direkteinstieg
60 Minuten bei Aufstieg
Jeweils 30 Minuten davon reine Fahrzeit

Geltungsdauer einer bestandenen theoretischen Prüfung
12 Monate

Wiederholungsfristen einer nicht bestandenen theoretischen oder praktischen Prüfung
Die Prüfung kann frühestens nach 2 Wochen wiederholt werden.

Befristung der Fahrerlaubnis
Keine

Ärztliche Untersuchung
Nein, nur Sehtest