Klasse AM ()

  • Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten
    Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen
    Antriebsmaschine oder eine Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr
    als 50 cm3 oder eine maximalen Nenndauerleistung von bis zu 4 kW im Falle von
    Elektromotoren
  • Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht
    mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem
    Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich
    hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen
    (Fahrräder mit Hilfsmotor)
  • Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer
    durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
    einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren,
    einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer
    Verbrennungsmotoren oder eine maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4
    kW im Falle von Elektromotoren


Mindestalter
15 Jahre

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
keine erforderlich

Einschluss der Klassen
keine

Theoretische Mindestausbildung
Ersterteilung: 12 Stunden Grundstoff, 2 Stunden Klassenspezifischer Stoff
Erweiterung: 6 Stunden Grundstoff, 2 Stunden Klassenspezifischer Stoff

Praktische Mindestausbildung
Grundausbildung
Keine besonderen Ausbildungsfahrten

Prüfungsdauer
55 Minuten
Davon 30 Minuten reine Fahrzeit

Geltungsdauer einer bestandenen theoretischen Prüfung
12 Monate

Wiederholungsfristen einer nicht bestandenen theoretischen oder praktischen Prüfung
Die Prüfung kann frühestens nach 2 Wochen wiederholt werden.

Befristung der Fahrerlaubnis
Keine

Befristung der Führerscheinkarte
15 Jahre

Ärztliche Untersuchung
Nein, nur Sehtest