Klasse CE (-)
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
- der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Mindestalter
- 21 Jahre
- Mindestalter bei gewerblichen Fahrten im Güterkraftverkehr (einschließlich Werksverkehr)
- mit beschleunigter Grundqualifikation 21 Jahre
- mit Berufskraftfahrerausbildung 18 Jahre
- mit Grundqualifikation 18 Jahre
Ab 31. Mai 2021 gilt
Die Schlüsselzahl 95 wird nicht mehr in den Führerschein eingetragen. Es wird ein Fahrerqualifikationsnachweis ausgestellt.
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
Klasse C
Einschluss der Klassen
BE, C1E, T sowie D1E sofern D1 vorhanden ist, DE sofern D vorhanden ist
Befristung der Fahrerlaubnis
Auf 5 Jahre
Ärztliche Untersuchung
Ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
Wiederholungsuntersuchung
alle 5 Jahre
Theoretische Mindestausbildung
Bei Erweiterung von C auf CE:
- 6 Stunden Grundstoff und 4 Stunden klassenspezifischer Stoff für CE
Bei gemeinsamen Erwerb von der Klasse C und CE:
- 6 Stunden Grundstoff und klassenspezifischer Stoff
- 10 Stunden für Klasse C und 4 Stunden für Klasse CE
Bei gemeinsamen Erwerb von der Klasse B, C und CE:
6*/12 Stunden Grundstoff und bei Vorbesitz der
- Klasse B = 2 Stunden klassenspezifischer Stoff
- Klasse C = 10 Stunden klassenspezifischer Stoff
- Klasse CE = 4 Stunden klassenspezifischer Stoff
*sofern bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist.
Praktische Mindestausbildung
Erweiterung von der Klasse C auf die Klasse CE:
Grundausbildung und 5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Beim gemeinsamen Erwerb der Klassen C und CE:
Solo: Grundausbildung und 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt
Zug: Grundausbildung und 5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Beim gemeinsamen Erwerb der Klassen B, C und CE ist zunächst die Ausbildung der Klasse B wie beim Ersterwerb durchzuführen.
Prüfungsdauer
85 Minuten, davon 50 Minuten reine Fahrzeit
Geltungsdauer einer bestandenen theoretischen Prüfung
12 Monate
Wiederholungsfristen einer nicht bestandenen theoretischen oder praktischen Prüfung
Die Prüfung kann frühestens nach 2 Wochen wiederholt werden.