Klasse L ()

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
  • Fahrzeugkombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern


Mindestalter
16 Jahre

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
keine erforderlich

Einschluss der Klassen
keine

Theoretische Mindestausbildung
Bei Ersterteilung:
12 Stunden Grundstoff und 2 Stunden klassenspezifischer Stoff

Bei Erweiterung:
6 Stunden Grundstoff und 2 Stunden klassenspezifischer Stoff

Praktische Mindestausbildung
keine erforderlich

Prüfungsdauer
Praktische Prüfung entfällt

Befristung der Fahrerlaubnis
Keine

Ärztliche Untersuchung
Nein, nur Sehtest

Wiederholungsfristen einer nicht bestandenen theoretischen Prüfung
Die Prüfung kann frühestens nach 2 Wochen wiederholt werden.