Klasse T ()

  • Zugmaschinen
  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrenden Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhänger)


Mindestalter
16 Jahre bei 40 km/h
18 Jahre bei 60 km/h

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
keine erforderlich

Einschluss der Klassen

AM und L

Theoretische Mindestausbildung
Bei Ersterteilung:
12 Stunden Grundstoff und 6 Stunden klassenspezifischer Stoff

Bei Erweiterung:  
6 Stunden Grundstoff und 6 Stunden klassenspezifischer Stoff

Praktische Mindestausbildung

Grundausbildung, keine besonderen Ausbildungsfahrten

Prüfungsdauer
70 Minuten davon 35 Minuten reine Fahrzeit

Befristung der Fahrerlaubnis
Keine

Ärztliche Untersuchung
Nein, nur Sehtest

Geltungsdauer einer bestandenen theoretischen Prüfung
12 Monate

Wiederholungsfristen einer nicht bestandenen theoretischen oder praktischen Prüfung
Die Prüfung kann frühestens nach 2 Wochen wiederholt werden.