Klasse T ()
- Zugmaschinen
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrenden Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhänger)
Mindestalter
16 Jahre bei 40 km/h
18 Jahre bei 60 km/h
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
keine erforderlich
Einschluss der Klassen
AM und L
Theoretische Mindestausbildung
Bei Ersterteilung:
12 Stunden Grundstoff und 6 Stunden klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung:
6 Stunden Grundstoff und 6 Stunden klassenspezifischer Stoff
Praktische Mindestausbildung
Grundausbildung, keine besonderen Ausbildungsfahrten
Prüfungsdauer
70 Minuten davon 35 Minuten reine Fahrzeit
Befristung der Fahrerlaubnis
Keine
Ärztliche Untersuchung
Nein, nur Sehtest
Geltungsdauer einer bestandenen theoretischen Prüfung
12 Monate
Wiederholungsfristen einer nicht bestandenen theoretischen oder praktischen Prüfung
Die Prüfung kann frühestens nach 2 Wochen wiederholt werden.