ADR Basiskurs

Dauer: 3 Tage (24 UE) Basiskurs

Voraussetzungen:

  • Gültige Fahrerlaubnis die zu den für den Gefahrguttransport eingesetzten Fahrzeugen passen muss.
  • Der Aufbaukurs Tanktransport kann nur nach erfolgreichem Abschluss des Basiskurs besucht werden.

Inhalte der Ausbildung:

Die Inhalte entsprechen den verbindlichen Vorgaben der Industrie und Handelskammern. Sie gliedern sich in folgende Themenbereiche:

  • Allgemeine Vorschriften
  • Allgemeine Gefahreigenschaften
  • Dokumentation
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
  • Kennzeichnung,  Bezettelung und orangene Warntafeln
  • Durchführung der Beförderung
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
  • IHK-Prüfung und Auswertung

Abschluss:

Der Basiskurs schließt mit einer schriftlichen Prüfung unter der Aufsicht der zuständigen Industrie und Handelskammer ab.

Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung die ADR Bescheinigung. Gültigkeit 5 Jahre

Kompetenz:

Unser Ausbilder ist langjährig erfahren in der Aus- und Weiterbildung von Gefahrgutfahrern und ist selbst Gefahrgutbeauftragter.

Besonderer Hinweis:

Die Ausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit mit einem Bildungsgutschein förderbar.

Gerne informieren wir Sie über den Ablauf und die Ausbildungskosten.

ADR Basiskurs und Aufbaukurs Tank

Dauer: 5 Tage Basiskurs mit Aufbaukurs Tank

Voraussetzungen:

  • Gültige Fahrerlaubnis die zu den für den Gefahrguttransport eingesetzten Fahrzeugen passen muss.
  • Der Aufbaukurs Tanktransport kann nur nach erfolgreichem Abschluss des Basiskurses besucht werden.

Inhalte der Ausbildung:

Die Inhalte entsprechen den verbindlichen Vorgaben der Industrie und Handelskammern. Sie gliedern sich in folgende Themenbereiche:

  • Allgemeine Vorschriften
  • Allgemeine Gefahreigenschaften
  • Dokumentation
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
  • Kennzeichnung,  Bezettelung und orangene Warntafeln
  • Durchführung der Beförderung
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
  • praktische Löschübung
  • Übungen am Tankfahrzeug
  • IHK-Prüfung und Auswertung

Abschluss:

Der Basiskurs wie auch der Aufbaukurs Tank schließt mit einer schriftlichen Prüfung unter der Aufsicht der zuständigen Industrie und Handelskammer ab.

Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung die ADR Bescheinigung. Gültigkeit 5 Jahre

Kompetenz:

Unsere Ausbilder sind langjährig erfahren in der Aus- und Weiterbildung von Gefahrgutfahrern.

Besonderer Hinweis:

Die Ausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit mit einem Bildungsgutschein förderbar.

Gerne informieren wir Sie über den Ablauf und die Ausbildungskosten.

Gabelstablerausbildung und jährliche Unterweisung

Wer benötigt einen Fahrausweis für Flurförderzeuge (Gabelstapler)?

Nach den Berufsgenossenschaftlichen Richtlinien benötig jeder der beruflich einen Gabelstapler bedient, einen Fahrausweis mit eingetragenem Fahrauftrag

Dauer:

  • 3 Tage bei Ersterwerb
  • 4 Unterrichtsstunden jährliche Unterweisung

Voraussetzungen:

  • bei Ersterwerb, Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung.
  • bei jährlicher Unterweisung, gültiger Fahrausweis.

Inhalte der Ausbildung bei Ersterwerb:

Theoretische Ausbildung:

  • Rechtliche Grundlagen und Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion von Gabelstaplern und Anbaugeräte
  • Technik Flurförderzeuge
  • Antriebsarten und Standsicherheit
  • allgemeiner Betrieb, regelmäßige Prüfung
  • Umgang mit Last und Sondereinsätze
  • Verkehrswege und –regeln

Praktische Ausbildung:

  • Einweisung am Flurförderzeug und tägliche Einsatzprüfung
  • Lastschwerpunktdiagramm, Gewichtsverteilung und zulässige Lasten
  • Hinweise auf Gefahrenstellen am Flurförderzuge
  • Gewöhnung an das Flurförderzeug
  • Verlassen des Flurförderzeugs
  • Fahr- und Stapelübungen (Parcours)

Theoretische und praktische Prüfung

Inhalt der Ausbildung bei jährlicher Unterweisung:

  • Aktuelle Themen aus den Unternehmen
  • Analyse von Unfällen und falschen Verhaltens
  • Überblick über rechtliche Neuerungen
  • Verkehrswegen, Verkehrsregeln
  • Auffrischung der Kenntnisse
  • Fahrproben

Abschluss bei Ersterteilung:

Personenbezogener Fahrausweis für Flurförderzeuge (Gabelstapler) mit interner theoretischen und praktischen Prüfung

(Fahrausweis ist von der Berufsgenossenschaft anerkannt).

Abschluss bei jährlicher Unterweisung:

Zertifikat, keine Prüfung

Kompetenz:

Unsere Ausbilder sind langjährig erfahren in der Aus- und Weiterbildung von Gabelstaplerfahrern. Sie besitzen eine anerkannte Ausbildereignungsprüfung.

Besonderer Hinweis:

Die Ausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit mit einem Bildungsgutschein förderbar. Wir beraten Sie gerne!

Obige Aus- bzw. Weiterbildungen führen wir gerne auch in Ihren Geschäftsbereichen durch.

EG - Kontrollgeräte - Schulung

Wer benötigt einen Fahrausweis für Flurförderzeuge (Gabelstapler)?

Nach den Berufsgenossenschaftlichen Richtlinien benötig jeder der beruflich einen Gabelstapler bedient, einen Fahrausweis mit eingetragenem Fahrauftrag

Dauer:

  • 4 Unterrichtsstunden

Voraussetzungen:

  • keine

Inhalte:

  • Grundsätzliche Bedienung und Aufbau des Kontrollgerätes
  • Ortszeit und UTC-Zeit, Zeitumstellung
  • Benutzerführung bei manuellen Nachträgen
  • Eingabe Land am Schichtende und -Anfang
  • Eingabe von Ruhe-, Arbeits- und Bereitschaftszeiten während der Schicht
  • Pausenbestimmungen (Artikel 7 VO 561/2006)
  • Ausnahmen nach Artikel 12 VO 561/2006
  • Funktionsstörung/Beschädigung/Verlust der Fahrerkarte
  • Handschriftliche Eintragungen auf Schaublättern und Ausdrucken
  • Umgang mit Freibescheinigungen (§ 20 FPersV)
  • Auslesen der Fahrerkarte alle 28 Tage, Abgabe der Schaublätter
  • Bestimmungen der Mehrfahrerbesetzung
  • Bedeutung der Piktogramme und Lesen des Papierausdrucks

Nur für Busfahrer:

Fahrten inner- und außerhalb des Geltungsbereichs (Linie unter 50 km und Reiseverkehr

Jeder Teilnehmer, bzw. bei Firmenschulung die Firma, erhält eine Bestätigung der Unterweisung.

Kompetenz:

Unsere Ausbilder sind langjährig erfahren in der Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrer und sind selbst erfahrene Berufskraftfahrer. Selbstverständlich sind sie im Umgang mit den EG-Kontrollgeräten vertraut.

Obige Aus- bzw. Weiterbildungen führen wir gerne auch in Ihren Geschäftsbereichen durch.

Gerne informieren wir Sie über den Ablauf und die Ausbildungskosten.

Ladungssicherung

Ausbildungsnachweis Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen gem. VDI 2700

Die Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen wird durch Gesetze und Verordnungen geregelt. Der für die Ladungssicherung verantwortliche Personenkreis umfasst zwei Bereiche:

  1. Im Bereich Absender/Verlader sind zum Beispiel Geschäftsführer, Versandleiter, Lademeister und mit der Beladung beauftragte Personen verantwortlich.
  2. Im Bereich Frachtführer/Spediteur tragen zum Beispiel Geschäftsführer, Fahrzeughalter, Fuhrparkleiter, Disponent und Fahrer die Verantwortung.

Die Grundschulung, die 18 Stunden dauert, sollte mindestens regelmäßig alle drei Jahre erfolgen.

Inhalte:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Physikalische Grundlagen
  • Arten der Ladungssicherung
  • Berechnungen
  • Fahrzeugaufbauten
  • Hilfsmittel zur Ladungssicherung
  • Praxisbeispiele
  • Übungen

Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat über obige Inhalte.

Kompetenz:

Unser Ausbilder ist Mitglied im Königsberger Ladungssicherungskreis und langjährig erfahren in der Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrern.

Obige Aus- bzw. Weiterbildungen führen wir gerne auch in Ihren Geschäftsbereichen durch.

Gerne informieren wir Sie über den Ablauf und die Ausbildungskosten.

LKW - Ladekran

Wer benötigt einen Fahrausweis für den Ladekran?

Nach den Berufsgenossenschaftlichen Richtlinien benötig jeder der beruflich einen Ladekran bedient, einen Fahrausweis, mit eingetragenem Fahrauftrag und den für das Fahrzeug erforderlichen Führerschein.

Dauer:

  • 5 Tage bei Ersterwerb
  • 4 Unterrichtsstunden jährliche Unterweisung

Voraussetzungen:

  • bei Ersterwerb, Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung, besonders räumliches Sehen sowie den für das Kranfahrzeug erforderliche Fahrerlaubnisklasse
  • bei jährlicher Unterweisung, gültiger Fahrausweis.

Inhalte der Ausbildung:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Kranbegriffe und Bauarten
  • Bedienarten
  • Sicherheit des Ladekrans
  • Betrieb des Ladekrans
  • Prüfungen am Ladekran
  • praktische Übungen
  • Abschlusstest in Theorie und Praxis

Abschluss:

Personenbezogener Fahrausweis für Ladekran mit interner theoretischen und praktischen Prüfung, Teilnahme - Zertifikat.

Kompetenz:

Unsere Ausbilder sind erfahren in der Aus- und Weiterbildung von Ladekranfahrer und auch sonstigen Kranfahrern. Sie besitzen alle eine anerkannte Ausbildereignungsprüfung.

Besonderer Hinweis:

Die Ausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit mit einem Bildungsgutschein förderbar. Wir beraten Sie gerne!

Obige Aus- bzw. Weiterbildungen führen wir gerne auch in Ihren Geschäftsbereichen durch.

Hinweis für den Unternehmer:

Jeder Unternehmer ist verpflichtet eine gesonderte Einweisung auf den von ihm eingesetzten Ladekran durchzuführen, zusätzlich muss er einen schriftlichen Fahrauftrag erteilen. Dieser ist im Fahrausweis einzutragen. Der Unternehmer ist außerdem verpflichtet eine jährliche Unterweisung durchführen zu lassen, auch diese ist im Fahrausweis einzutragen. (Berufsgenossenschaftliche Richtlinien)

Gerne informieren wir Sie über den Ablauf und die Ausbildungskosten.